Hat Ihr Betriebsrat der Versetzung zugestimmt, oder sich nicht innerhalb einer Woche geäußert, dürfen Sie die Maßnahme durchführen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie beachten, dass der Betriebsrat bei Zustimmungs-verweigerung seine Entscheidung schriftlich begründen muss und die Zustimmungsverweigerungsgründe gesetz-lich abschließend geregelt sind. Stimmt Ihr Betriebsrat der Versetzung zu, können Sie die Versetzung durchführen. Hat der Betriebsrat die "Zustimmung" erst einmal erteilt, kann er nachträglich keinen Rückzieher mehr machen. Ihm steht weder ein Rücktrittsrecht zu, noch kann er seine Zustimmungserklärung widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn die Zustimmungsfrist noch nicht abgelaufen ist.