Unter Versetzung im arbeitsrechtlichen Sinne ist zunächst ganz allgemein ein Wechsel des Arbeitsplatzes aufgrund Ihrer Anordnung zu verstehen.
Ob Sie zu einer solchen Anordnung überhaupt befugt sind, hängt vom Umfang Ihres Direktionsrechts und damit vom Inhalt des jeweils mit Ihrem Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrages ab.
Denn wenn der Inhalt des Arbeitsvertrages (Direktionsrecht), d.h. also der Umfang Ihres Direktionsrechts, eine Versetzung nicht gestattet, haben Sie als Arbeitgeber ein "Problem": Der von Ihnen beabsichtigte Arbeitsplatzwechsel ist dann arbeitsrechtlich unzulässig. In diesem Falle können Sie den gewünschten Wechsel dann nur noch über eine Änderungskündigung erreichen, sofern Ihr Arbeitnehmer nicht mit der Änderung seines Arbeitsvertrages einverstanden ist.