Dem individuellen Arbeitsrecht steht das kollektive Arbeitsrecht gegenüber. Es geht dabei um das Recht zusammengeschlossener Verbände (wie Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände), um das Tarifvertragsrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Unternehmen. Auch das so genannte Arbeitskampfrecht, welches beispielsweise Streiks betrifft, wird dem kollektiven Arbeitsrecht zugerechnet.
Inhalte des kollektiven Arbeitsrechts
Das Tarifvertragsgesetz regelt das Tarifvertragsrecht. Für den Arbeitskampf gibt es bislang keine gesetzliche Normierung, vorwiegend wird dieser durch das Richterrecht geregelt.
Hinsichtlich einer Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird im Recht zwischen der Mitbestimmung in Unternehmen und der Mitbestimmung in privaten Betrieben unterschieden. Die Unternehmensmitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz von 1952 geregelt. Die betriebliche Mitbestimmung hingegen wird durch das Betriebsverfassungsgesetz und das Sprecherausschussgesetz geregelt. Der Betriebsrat ist für die allgemeinen Mitarbeiter als Mitbestimmungsorgan zuständig, der Sprecherausschuss für leitende Angestellte.
Auch im kollektiven Arbeitsrecht werden Punkte wie Datenschutz, Abfindung, Kündigung und Krankheit behandelt. Des Weiteren geht es um Aufhebungsvergleiche und Abwicklungsverträge, um den Sozialplan und um den Interessensausgleich.
Meine Leistungen
Meine langjährige Praxiserfahrung im Bereich des kollektiven Betriebsrechts ermöglicht es mir, Sie kompetent zu beraten. Ich habe bisher mit verschiedenen Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften zusammengearbeitet und in entsprechenden Verhandlungen Erfolge erzielt. Ich berate Sie über den Umfang und die Möglichkeiten Ihrer Mitbestimmungsrechte ebenso wie zu Regelungsabreden oder Dienstvereinbarungen. Ich vertrete Sie als Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung auch vor Gericht und den zuständigen Einigungsstellen.
Sollte es in Ihrem Unternehmen zu Betriebsänderungen kommen, so berate ich Sie auch dahin gehend und stehe Ihnen unterstützend zur Seite. Gemeinsam prüfen wir Handlungsalternativen und entwerfen neue Konzepte. Natürlich erläutere ich Ihnen in dem Zusammenhang einen möglichen Sozialplan oder Interessensausgleich. Sollten Sie als Vertreter der Gewerkschaft an mich herantreten, stehe ich Ihnen gern zu allen Fragen das Tarifvertragsrecht betreffend zur Seite.
Wenden Sie sich an mich, wenn sie Erfahrung, Kompetenz und Referenzen schätzen – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem.