Wie Sie Schwerbehinderten kündigen und die Mitbestimmung beachten:

Darum geht es

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten ist aufgrund des im Sozialgesetzbuch IX mit vielen Risiken verbunden. Was Sie bei der Kündigung eines Schwerbehinderten und bei der Einschaltung des Integrationsamtes beachten müssen und wie Sie vor Ausspruch der Kündigung Ihren Betriebsrat richtig beteiligen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Erfordernis der Zustimmung ein Muss

Sie müssen als Arbeitgeber immer daran denken, dass Sie vor der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, da sonst die Kündigung unwirksam ist.

Gesetzliches Zustimmungsverfahren

Denken Sie unbedingt auch daran, dass Sie als Arbeitgeber das gesetzliche Zustimmungsverfahren immer dann einhalten müssen, wenn Ihr Mitarbeiter objektiv schwerbehindert ist und es auf Ihre Kenntnis grundsätzlich nicht ankommt. 

Achtung: Unterschiede bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung

Als Arbeitgeber sollten Sie ferner beachten, dass bei der außerordentlichen Kündigung gegen der ordentlichen Kündigung sowohl im Verfahren, also auch bei den Fristen wichtige Unterschiede bestehen.

Mitbestimmung des Betriebsrats ein Muss

Als Arbeitgeber sollten Sie ferner beachten, dass Sie vor einer Kündigung nicht nur die Zustimmung des Integrationsamtes brauchen, sondern noch Ihren Betriebsrat anhören müssen.

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