Medienrecht

Das Medienrecht bekommt angesichts der Ausweitung der medialen Kommunikation vor allem dank des Internets eine immer größere Bedeutung. Dabei ist das Medienrecht oft als Querschnittsmaterie zwischen dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht zu sehen, denn aus diesen Bereichen werden juristische Teilbereiche im Medienrecht angewendet. Die schnelle Entwicklung der gesamten Medien hat allerdings dazu geführt, dass immer wieder Lücken im Medienrecht zu finden sind, in denen die Rechtsprechung nicht in jedem Fall eindeutig ist.

Inhalte des Medienrechts

Das Medienrecht wird in inhalts- und in übertragungsspezifische Bereiche unterteilt. Zu den inhaltsspezifischen Bereichen zählt das Urheberrecht. Dieses wird oft auch dem Zivilrecht zugerechnet. Das Telekommunikationsrecht, welches übrigens eine untergeordnete Rolle spielt, und das Rundfunkrecht werden dem übertragungsspezifischen Bereich zugeordnet und werden häufig im Verwaltungsrecht behandelt. 
Vor allem die Medienfreiheiten spielen im Medienrecht eine Rolle. Rundfunk und Fernsehen, Presse und Film, Internet und Multimedia sind Gegenstände, die klassischerweise im Medienrecht behandelt werden. Durch die Zusammenarbeit von Dienstleistern, Künstlern, Publizisten und Verlagen sowie Redaktionen entstehen immer wieder Streitigkeiten, die zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, Tatsachenbehauptungen oder Verletzungshandlungen betreffen.

Meine Leistungen

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kenne ich mich bestens mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, mit Tendenzunternehmen und dem Umgang mit der Presse aus. Sollten Sie Fragen zu unrichtigen Tatsachenbehauptungen haben oder als Künstler oder Publizist Forderungen an die Künstlersozialkasse stellen wollen, so sind Sie bei mir in guten Händen. Ich berate Sie umfassend und auf Basis meiner langjährigen Praxiserfahrung zu allen Themen rund um das Medienrecht. Sollte eine Forderung auf außergerichtlichem Wege keinen Erfolg zeigen, so vertrete ich Sie natürlich auch vor Gericht. Abmahnung oder Unterlassung sowie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte sind keine schönen Themen, jedoch auch keine Probleme, für die sich keine Lösung finden lassen würde. Gemeinsam gehen wir Ihre Fragen an!