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Arbeitsrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das individuelle Arbeitsrecht, welches auch als...

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Medienrecht

Das Medienrecht bekommt angesichts der Ausweitung der medialen Kommunikation vor allem dank ...

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Verlagsrecht

Dem Verlagsrecht liegt in Deutschland das Verlagsgesetz zugrunde. Es handelt sich dabei um das Recht, ...

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Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht soll das geistige Eigentum sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht geschützt werden. 

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Rechtsanwaltkanzlei Dr. jur. Joachim Benclowitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider müssen wir alle wohl auch nach der Sommerpause noch mit dem Coronavirus leben.

Wir haben uns daher entschlossen, auch zukünftig zumindest teilweise im Homeoffice zu arbeiten.

Das Büro ist aber weiterhin für Sie täglich in der Zeit von 10.00 - 16.00 Uhr telefonisch und per E-Mail zu erreichen.

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Dr. jur. Joachim Benclowitz
Rechtsanwalt

 

 

 

 

 

Herzlich willkommen …

… auf den Seiten von Dr. jur. Joachim Benclowitz, Ihrem kompetenten Partner in allen Fragen rund um das Arbeits- und Medienrecht, das Urheber- und Verlagsrecht.

In all diesen Fachbereichen können Fragen oder Probleme auftreten, die eine anwaltliche Beratung oder gar Vertretung nötig machen. Gerade das Arbeitsrecht ist ein sensibles Thema, kommt es hier doch am häufigsten zu Streitigkeiten in Bezug auf Verträge, Kündigungen oder betriebsbedingte Veränderungen.

Das Medienrecht wird immer komplexer und verlangt ein umfangreiches Fachwissen. Das Urheberrecht spielt nicht selten mit hinein und wird von den zuständigen Stellen genauestens verfolgt. Schließlich geht es dabei meist um Einnahmen bzw. das Ausbleiben derselben. Lizenzen und Verträge mit Künstlern oder Publizisten werden des Weiteren im Verlagsrecht behandelt, welches den vierten Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet.

Als Syndikus des Deutschen Bühnenvereins besitze ich die nötige Fachkompetenz, um meine Mandanten detailliert zu beraten und bei Bedarf vor Gericht zu vertreten. Meine langjährige Erfahrung – ich bin seit 1986 als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1991 als Syndikusanwalt tätig – ermöglicht es, meine Mandanten vertrauensvoll und verbindlich zu beraten. Oft sind es existenzielle Fragestellungen, die mir entgegengebracht werden und deren Beantwortung für den weiteren Weg der Mandanten entscheidend ist.

Meine Lösungen sind maßgeschneidert und bieten meinen Mandanten die Chance, ihre Rechtsfragen möglichst außergerichtlich zu lösen. Lässt sich ein Verfahren nicht vermeiden, stehe ich natürlich mit meinem Fachwissen zur Seite und vertrete meine Mandanten. Meine Akzeptanz vor den Gerichten ist sehr gut. Außerdem habe ich immer im Blick, die Lösungen für meine Mandanten möglichst kostengünstig und zügig zu gestalten.

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