Dabei wird zwischen dem subjektiven und dem objektiven Recht unterschieden. Das subjektive Recht beinhaltet einen rechtlichen und moralischen Anspruch auf das Durchführen oder Unterlassen von Handlungen. Das objektive Recht hingegen betrifft sämtliche Rechtsvorschriften des Staates. Dabei wird das Verhältnis von Urheber und Rechtsnachfolger zu einem bestimmten Werk zugrunde gelegt. Das Urheberrecht betrifft den Inhalt, den Umfang und die Übertragbarkeit von Rechten an einem künstlerischen oder publizistischen Werk, auch die Folgen – wie ein Unterlassungsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen – sind gesetzlich geregelt.
Meine Leistungen
Bereits seit 1991 bin ich als Dozent für das Urheber- und Medienrecht an der Hochschule für Darstellende Kunst und Musik in Hamburg tätig. Darüber hinaus berate und vertrete ich Mandanten hinsichtlich sämtlicher Fragen, die das Urheberrecht betreffen. Egal, ob Sie sich als Musiker, Autor, Fotograf, Choreograf oder Regisseur an mich wenden – ich kümmere mich um das Einhalten Ihrer Leistungsschutzrechte. Mein Leistungsbereich ist dabei sehr umfassend und zielt auf die Möglichkeiten des Schutzes von Fotos ebenso ab wie auf die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Lassen Sie sich eingehend zu allen Fragen des Urheberrechtsschutzes beraten und erfahren Sie, was Sie bei fremden Leistungen verwenden dürfen. Sie verhindern damit unnötige Rechtsstreits, die nicht nur zeitaufwendig, sondern auch sehr kostenintensiv sein können. Plagiate, die frei oder die unfreie Benutzung fremder Werke sowie der Schutz geistigen Eigentums sind Aspekte künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit, die an der Tagesordnung sind und dennoch immer wieder zu Streitfragen führen. Ich berate und vertrete Sie kompetent und zuverlässig zu den genannten und weiteren Themen rund um das Urheberrecht.