das Verlagsrecht

Dem Verlagsrecht liegt in Deutschland das Verlagsgesetz zugrunde. Es handelt sich dabei um das Recht, schriftliche Werke oder Tonkunst zu kopieren und zu publizieren. Dabei wird das Verlagsrecht dem Urheberrecht zugeordnet, genauer gesagt den urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Ein Urheber erteilt einem Verlag das Recht an seinem Werk, dieses zu verlegen. Grundlage dafür ist der Verlagsvertrag, der in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen werden muss.

Inhalte des Verlagsrechts

Der Urheber ist der Inhaber des Verlagsrechts. Dieses Recht kann an eine andere Person weitergegeben werden. In den meisten Fällen wird das Verlagsrecht an einen Verlag gegeben, welcher zum Beispiel den Druck eines Buches veranlasst. Über den Verlagsvertrag werden die Rechte verbindlich geregelt, auch die ordnungsgemäße Abrechnung sowie die Tantiemen allgemein werden darin behandelt. Jeder Autor hat das Recht auf eine angemessene Vergütung, die sich aus seinem Vertrag ergibt. Das Autorenrecht beinhaltet darüber hinaus Regelungen, die Aufführungsrechte bei Theatern, Verfilmungsrechte oder weitere Verwertungsrechte betreffen. Das Verlagsrecht deckt hingegen keine elektronische Speicherung ab. Hierfür müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

Meine Leistungen

Aufgrund meiner umfassenden Praxiserfahrung in den Bereichen Medien-, Urheber- und Verlagsrecht bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn Sie Fragen zu Lizenzen haben, zur GEMA oder zur Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)). Ich berate Sie hinsichtlich des Verlagsvertrags und aller damit in Zusammenhang stehenden Aspekte. Auch im Hinblick auf die Kündigung eines Verlagsvertrags bin ich ausreichend kompetent, um Ihr gutes Recht durchzusetzen. Ziel ist es immer, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden; sollte es jedoch zu einem solchen kommen, vertrete ich Sie und Ihre Interessen vor dem Richter.