Kollektives Arbeitsrecht
Dem individuellen Arbeitsrecht steht das kollektive Arbeitsrecht gegenüber. Es geht dabei um das Recht zusammengeschlossener Verbände (wie Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände), um das Tarifvertragsrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Unternehmen. Auch das so genannte Arbeitskampfrecht, welches beispielsweise Streiks betrifft, wird dem kollektiven Arbeitsrecht zugerechnet.
Individuelles Arbeitsrecht
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das individuelle Arbeitsrecht, welches auch als Individualarbeitsrecht bezeichnet wird. Hierbei werden alle rechtlichen Regelungen behandelt, bei denen es um die nicht selbstständige, also um die abhängige, Beschäftigung geht. Betroffen sind damit alle Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen werden. Unterschieden werden muss hier zwischen den gesetzlich vorgegebenen Regelungen und denen, die individuell zwischen Unternehmen und Angestellten ausgehandelt werden. Auch die letztgenannten Regelungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.