Darum geht es
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) räumt Ihren Mitarbeitern Beschwerderechte bei der Errichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle ein. Bei Benennung und Bekanntmachung einer solchen Beschwerdestelle haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben zu beachten. Hierbei sind nach dem Gesetz auch spezielle Überwachungsrechte des Betriebsrates zu befolgen. Was unter dem Begriff der Beschwerdestelle zu verstehen ist und in welcher Beziehung diese Beschwerderechte zu der neuen Rolle des Betriebsrats stehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.