Abfindungszahlungen sind kein Muss

Darum geht es

Die Vorstellung auch bei Arbeitgebern, dass im "Kündigungsfall" automatisch ein Abfindungsanspruch "herausspringt", ist ein weit verbreitetes Vorurteil. So gibt es mit Ausnahme des "Klassikers" eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung einen Anspruch auf Abfindung nur in wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen. Häufig haben aber Abfindungen für Ihre Mitarbeiter auch nachteilige sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Konsequenzen, so dass Sie hier auch stets Ihre Aufklärungspflichten als Arbeitgeber im Auge behalten müssen. Wann, wie und über welche Folgen Sie Ihre Mitarbeiter aufklären müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Sie müssen als Arbeitgeber immer daran denken, dass Ihre Mitarbeiter im Falle einer Trennung keinen automatischen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, aber im Einzelfall ein "Abkaufen des Arbeitsplatzes" durch Abfindung häufig die gewünschte Trennung von einem Mitarbeiter erleichtert.

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