Darum geht es:
Bis die Zustimmung des Betriebsrats zu einer von Ihnen beabsichtigten Einstellung vorliegt oder gar durch das Arbeitsgericht ersetzt wird, kann geraume Zeit vergehen. Vielfach werden Sie als Arbeitgeber mit einer geplanten Einstellung nicht so lange warten können. Unter welchen Voraussetzungen Sie doch noch vorläufige personelle Maßnahmen vornehmen können und wie der Betriebsrat bei diesen zu beteiligen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.