Darum geht es:
Die Konjunktur in Deutschland springt wieder an und Sie wollen natürlich das Personal Ihrer Wahl einstellen. Ihr Betriebsrat wird aber nicht alle von Ihnen beabsichtigten Einstellungen durchwinken und bei Neueinstellungen ein Wort mitreden wollen. Um dringend gewünschte Personalentscheidungen zügig umsetzen zu können, sollten Sie daher bei der Beteiligung Ihres Betriebsrats nicht in ‚juristische Absatzfallen" tappen und hierbei möglichst zusätzliche Fehlerquellen im Auge haben, wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 02.10.2007 zu den "1-Euro-Jobbern" zeigt.