Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats bei einer vorläufigen Einstellung: 3 Tage Reaktionszeit für Arbeitsgericht

Bis die Zustimmung des Betriebsrats zu einer von Ihnen beabsichtigten Einstellung vorliegt oder gar durch das Arbeitsgericht ersetzt wird, kann geraume Zeit vergehen. Vielfach werden Sie als Arbeitgeber mit einer geplanten Einstellung nicht so lange warten können. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Ihnen hier die Möglichkeit, dass Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Einstellung auch vorläufig vornehmen können (§ 100 BetrVG). Wenn Ihr Betriebsrat dieser vorläufigen Einstellung jedoch nicht zustimmt, dürfen Sie diese jedoch gleichwohl vornehmen bzw. aufrechterhalten, wenn Sie innerhalb von drei Tagen das Arbeitsgericht anrufen.

 

Beispiel:

"Zustimmungsersetzung zwingend" Sie ärgern sich, dass der Betriebsrat der von Ihnen beabsichtigten vorläufigen Einstellung nicht zugestimmt hat und fahren daraufhin erst einmal zwei Wochen in den Urlaub.

Folge:

Da Sie innerhalb von drei Tagen das Arbeitsgericht zwecks Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung anrufen und beantragten müssen, dass die vorläufige Einstellung aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war. Die fehlende Zustimmung zur Einstellung können Sie also nur dadurch "überwinden", dass Sie schnell bei Gericht reagieren (3-Tage-Tagesfrist).

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