Beispiel:
"Zustimmungsfiktion macht Einstellung wirksam" Ihr Unternehmen hat in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer. Sie haben Ihren Betriebsrat zu einer von Ihnen beabsichtigten Einstellung rechtzeitig unterrichtet. Der Betriebsrat reagiert aber erst nach drei Wochen.
Folge:
Da der Betriebsrat nicht innerhalb der 1-Wochen-Frist des § 99 Absatz 3 Satz 1 BetrVG reagiert hat, gilt die Zustimmung zur Einstellung als erteilt (§ 99 Absatz 3 Satz 2 BetrVG). Als Arbeitgeber müssen Sie also immer daran denken, dass § 99 BetrVG nur in Unternehmen mit "in der Regel" mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt, d.h. Ihre Beteiligungspflicht unter diesem Schwellenwert entfällt.