Beendigung einer Betriebsvereinbarung: 3-Monats-Frist zwingend

Betriebsvereinbarungen sind nicht für die "Ewigkeit" und können, soweit nichts anderes vereinbart ist, von Ihnen als Arbeitsgeber immer mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 77 Absatz 5 BetrVG).

 

Beispiel:

"Die unbefristete Betriebsvereinbarung" Sie haben eine IT-Betriebsvereinbarung geschlossen, die sie wieder kündigen möchten.

Folge:

Die Betriebsvereinbarung ist innerhalb der gesetzlichen 3-Monats-Frist des § 77 Absatz 5 BGB kündbar, wenn Sie keine Kündigungsfrist vereinbart haben. Dies bedeutet also, dass eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich ist, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 77 Absatz 5 BetrVG).

Wichtiger Hinweis:

Jedoch müssen Sie beachten, dass Betriebsvereinbarungen, die eine einmalige Angelegenheit regeln (z.B. Sozialplan aus Anlass einer bestimmten Betriebsänderung) grundsätzlich nicht kündbar sind.

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